Glossar

KI-Kompetenz

KI-Kompetenz ist nach Art. 3 Nr. 56 KI-VO die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden bewusst zu werden.

Stand:

Auch: AI Literacy, Art. 4 KI-VO

Der vollständige Wortlaut der Begriffsbestimmung lautet: „die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden“.

Praktisch wichtig ist Art. 4 KI-VO, der seit dem 2. Februar 2025 gilt. Er betrifft jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt, also auch den Betrieb, der seinen Mitarbeitern ChatGPT oder Copilot freigibt. Seit dem KI-Omnibus verlangt Art. 4 Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz des Personals zu unterstützen, abgestimmt auf Kenntnisse, Erfahrung und Einsatzkontext. Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss niemand garantieren. Eine bestimmte Schulungsform schreibt die Verordnung nicht vor.

Für den Nachweis reicht in der Regel, was ohnehin sinnvoll ist: eine kurze Übersicht, wer welche KI-Werkzeuge nutzt, ein Schulungskonzept nach Rollen und eine Liste, wer wann teilgenommen hat. Unsere Vorlage für einen Schulungsnachweis bildet genau das ab.

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 3 Nr. 56 und Art. 4, abgerufen am 27.10.2026