KI-Omnibus
Der KI-Omnibus ist die EU-Verordnung, mit der die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 nachträglich geändert wurde, vor allem um die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme zeitlich zu verschieben und einzelne Pflichten für Unternehmen zu vereinfachen.
Stand:
Auch: Digital Omnibus on AI, Omnibus zur KI-Verordnung
Amtlich heißt er Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, die „Digital-Omnibus-Verordnung zur KI“. Sie wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Die EU-Kommission hatte den Vorschlag im November 2025 als Teil ihres Digital-Omnibus-Pakets vorgelegt.
Die wichtigste Folge für den Mittelstand: Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, etwa im Recruiting, gelten erst ab 2. Dezember 2027, für Produkte nach Anhang I ab 2. August 2028. Die Transparenzpflichten aus Art. 50, also die Kennzeichnung von Chatbots und KI-generierten Inhalten, und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 bleiben bestehen. Art. 4 wurde dabei neu gefasst.
Nicht zu verwechseln ist der KI-Omnibus mit dem Daten-Omnibus, der Änderungen an der DSGVO vorschlägt und auf einem eigenen Verfahrensweg verhandelt wird. Wer seine KI-Planung auf eine noch nicht beschlossene DSGVO-Lockerung baut, plant auf unsicherem Grund. Alle Fristen nach dem Omnibus mit Fundstelle finden Sie in unserer Fristentabelle.
Quelle: Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), abgerufen am 27.10.2026