KI-Verordnung

Was ab wann gilt: alle Fristen nach dem Omnibus.

Seit 2. Februar 2025 gelten KI-Kompetenz und die Verbote, seit 2. August 2026 die Kennzeichnungspflichten aus Art. 50. Der KI-Omnibus verschiebt die Hochrisiko-Pflichten auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) und den 2. August 2028 (Anhang I).

Stand:

Stichtage der Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744. Vergangene Stichtage sind markiert.
DatumWas giltGilt fürRechtsgrundlage
gilt bereitsWas giltDie KI-Verordnung tritt in Kraft (20. Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt am 12. Juli 2024). Pflichten gelten erst ab den folgenden Stichtagen.Gilt füralleRechtsgrundlageArt. 113 Abs. 1

Quelle: EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689, Amtsblattfassung, abgerufen am 27.10.2026

gilt bereitsWas giltAllgemeine Bestimmungen gelten, darunter die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4), und die Verbote bestimmter Praktiken (Art. 5), etwa Social Scoring.Gilt fürAnbieter und BetreiberRechtsgrundlageArt. 113 Abs. 3 Buchst. a

Quelle: EUR-Lex: KI-VO, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026, abgerufen am 27.10.2026

gilt bereitsWas giltPflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (Kapitel V), Governance (Kapitel VII), Sanktionen (Kapitel XII) und notifizierte Stellen gelten. Ausgenommen sind Geldbußen gegen Modellanbieter (Art. 101).Gilt fürAnbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, MitgliedstaatenRechtsgrundlageArt. 113 Abs. 3 Buchst. b

Quelle: EUR-Lex: KI-VO, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026, abgerufen am 27.10.2026

gilt bereitsWas giltDer KI-Omnibus tritt in Kraft. Art. 4 gilt in neuer Fassung: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen, ohne ein bestimmtes Niveau garantieren zu müssen.Gilt fürAnbieter und BetreiberRechtsgrundlageArt. 4 VO (EU) 2026/1744, Art. 4 KI-VO n.F.

Hinweis: Ein eigenes Geltungsdatum für Art. 4 n.F. nennt der Text nicht, es folgt aus dem Inkrafttreten des Omnibus.

Quellen: EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1744 (KI-Omnibus); EUR-Lex: KI-VO, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026, abgerufen am 27.10.2026

gilt bereitsWas giltAllgemeiner Geltungsbeginn. Dazu gehören die Transparenzpflichten aus Art. 50: Chatbots geben sich als KI zu erkennen, synthetische Inhalte werden maschinenlesbar gekennzeichnet, Deepfakes offengelegt.Gilt fürAnbieter und BetreiberRechtsgrundlageArt. 113 Abs. 2, Art. 50

Hinweis: Dass ab diesem Tag auch Art. 101 (Geldbußen gegen Modellanbieter) gilt, ist aus Art. 113 abgeleitet, ein ausdrückliches Datum steht dort nicht.

Quelle: EUR-Lex: KI-VO, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026, abgerufen am 27.10.2026

Was giltSchonfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung (Art. 50 Abs. 2) bei generativen KI-Systemen, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden.Gilt fürAnbieter generativer KI-SystemeRechtsgrundlageArt. 111 Abs. 4 (neu)

Quelle: EUR-Lex: KI-VO, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026, abgerufen am 27.10.2026

Was giltNeue Verbote gelten: KI-Praktiken zur Erzeugung nicht einvernehmlicher sexualisierter Deepfakes und von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs.Gilt fürAnbieter und BetreiberRechtsgrundlageArt. 5 Abs. 1 Buchst. ba und bb, Art. 113 Abs. 3 Buchst. a

Quellen: EUR-Lex: KI-VO, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026; EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1744 (KI-Omnibus), abgerufen am 27.10.2026

Was giltJeder Mitgliedstaat muss mindestens ein KI-Reallabor einsatzbereit haben (vorher 2. August 2026).Gilt fürMitgliedstaatenRechtsgrundlageArt. 57 Abs. 1 (neu)

Quelle: EUR-Lex: KI-VO, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026, abgerufen am 27.10.2026

Was giltKI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die vor dem 2. August 2025 in Verkehr gebracht wurden, müssen die Pflichten erfüllen.Gilt fürAnbieter von KI-Modellen mit allgemeinem VerwendungszweckRechtsgrundlageArt. 111 Abs. 3

Quelle: EUR-Lex: KI-VO, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026, abgerufen am 27.10.2026

Was giltPflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten (Kapitel III Abschnitte 1 bis 3), zum Beispiel KI für Bewerberauswahl, Beförderung oder Kreditwürdigkeit. Dazu gehören die Betreiberpflichten nach Art. 26 und die Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27.Gilt fürAnbieter und Betreiber von Hochrisiko-SystemenRechtsgrundlageArt. 113 Abs. 3 Buchst. c Ziff. i (neu)

Hinweis: Ursprünglich 2. August 2026. Ob die Abschnitte 4 und 5 von Kapitel III (z. B. Registrierung nach Art. 49) praktisch an diesen Termin gekoppelt sind, ergibt sich nicht eindeutig aus dem Wortlaut.

Quellen: EUR-Lex: KI-VO, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026; EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1744 (KI-Omnibus), abgerufen am 27.10.2026

Was giltNotifizierte Stellen nach Anhang I Abschnitt A beantragen ihre Benennung nach der KI-Verordnung.Gilt fürNotifizierte StellenRechtsgrundlageArt. 43 Abs. 3 (neu)

Quelle: EUR-Lex: KI-VO, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026, abgerufen am 27.10.2026

Was giltPflichten für Hochrisiko-Systeme nach Art. 6 Abs. 1 und Anhang I gelten, also KI als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte wie Maschinen oder Medizinprodukte.Gilt fürAnbieter und Betreiber von Hochrisiko-SystemenRechtsgrundlageArt. 113 Abs. 3 Buchst. c Ziff. ii (neu)

Quellen: EUR-Lex: KI-VO, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026; EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1744 (KI-Omnibus), abgerufen am 27.10.2026

Was giltHochrisiko-Systeme, die vor Beginn der Anwendung in Verkehr waren, fallen nur bei erheblicher Änderung unter die Verordnung. Systeme, die Behörden nutzen, müssen bis zu diesem Tag in jedem Fall konform sein.Gilt fürAnbieter und Betreiber, BehördensystemeRechtsgrundlageArt. 111 Abs. 2 (neu)

Quelle: EUR-Lex: KI-VO, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026, abgerufen am 27.10.2026

Was giltKI-Komponenten der IT-Großsysteme nach Anhang X (Freiheit, Sicherheit, Recht), die vor dem 2. August 2027 in Verkehr waren, müssen konform sein.Gilt fürBetreiber der EU-GroßsystemeRechtsgrundlageArt. 111 Abs. 1

Quelle: EUR-Lex: KI-VO, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026, abgerufen am 27.10.2026

Was das für einen Mittelständler heißt

  • Jetzt schon fällig: KI-Kompetenz der Mitarbeiter (Art. 4) und, wo ein Chatbot oder KI-Inhalte nach außen gehen, die Kennzeichnung nach Art. 50. Art. 50 in der Praxis.
  • Hochrisiko betrifft im Mittelstand vor allem das Recruiting. Bis 2. Dezember 2027 bleibt Zeit, Auswahlentscheidungen sauber von der KI zu trennen. Bewerberkommunikation ohne KI-Bewertung.
  • Wer ein KI-System unter eigenem Namen anbietet, wird Anbieter und trägt mehr Pflichten als ein Betreiber. Die Begriffe stehen im Glossar.

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