Generative KI
Generative KI ist künstliche Intelligenz, die neue Inhalte erzeugt, also Texte, Bilder, Audio, Video oder Code, statt vorhandene Daten nur zu sortieren, zu bewerten oder vorherzusagen.
Stand:
Auch: GenAI, Generative AI
Bekannt wurde der Begriff mit ChatGPT und Bildgeneratoren. Technisch stecken dahinter große Modelle, die an sehr vielen Beispielen gelernt haben, wie Inhalte einer Art aussehen, und auf eine Anweisung hin neue Inhalte dieser Art erzeugen. Klassische KI erkennt dagegen etwa, ob eine Rechnung ein Duplikat ist, oder sagt den Lagerbestand voraus.
Die KI-Verordnung kennt den Begriff „generative KI“ nicht als eigene Begriffsbestimmung. Sie regelt stattdessen KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und knüpft in Art. 50 Transparenzpflichten an das Erzeugen von Inhalten: Anbieter müssen synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte maschinenlesbar kennzeichnen, Betreiber müssen Deepfakes offenlegen. Für Texte, die ein Mensch redaktionell prüft und verantwortet, gibt es Ausnahmen.
Im Betrieb ist generative KI vor allem ein Entwurfswerkzeug: Angebote, Antworten, Produkttexte, Zusammenfassungen. Der Mehrwert entsteht, wenn sie in einen Ablauf eingebettet ist, der die richtigen Daten liefert und einen Freigabeschritt hat. Ohne diesen Rahmen produziert sie schnell viel Text, der niemandem gehört.
Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 3 Nr. 63 und Art. 50, abgerufen am 27.10.2026