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Bundesregierung sieht keine Offenlegungspflicht für KI-Code
Die Bundesregierung bewertet den Einsatz von KI in der Softwareentwicklung positiv, auch bei für die Bundesverwaltung beschaffter Software. Eine Pflicht zur Offenlegung sieht sie laut Antwort nicht vor.
Quellen
- Bundestag (hib)27. Oktober 2026 um 11:12 Uhr
BundesregierungBundesverwaltung
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