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Bundesregierung sieht keine Offenlegungspflicht für KI-Code

Die Bundesregierung bewertet den Einsatz von KI in der Softwareentwicklung positiv, auch bei für die Bundesverwaltung beschaffter Software. Eine Pflicht zur Offenlegung sieht sie laut Antwort nicht vor.

Quellen

BundesregierungBundesverwaltung

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