EU AI Act, Artikel 50: die Transparenzpflichten praktisch erklärt

Chatbots müssen sich zu erkennen geben, KI-Inhalte gekennzeichnet werden. Was Artikel 50 konkret von Dir verlangt — und wie Du es ohne großen Aufwand umsetzt.

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Lucas Koch
14. Mai 2026 · 6 Min Lesezeit
EU AI Act, Artikel 50: die Transparenzpflichten praktisch erklärt

Nicht jede KI-Anwendung ist Hochrisiko. Aber fast jede, die mit Menschen interagiert, fällt unter die Transparenzpflichten des EU AI Act — geregelt in Artikel 50. Die gute Nachricht: Das ist meist mit ein paar Hinweisen und etwas Sorgfalt erledigt. Hier, was konkret von Dir verlangt wird.

Worum es geht: niemand soll getäuscht werden

Der Kerngedanke von Artikel 50 ist einfach. Menschen haben ein Recht zu wissen, wann sie es mit einer Maschine zu tun haben oder wann ein Inhalt künstlich erzeugt wurde. Es geht nicht um Verbote, sondern um Offenlegung. Vier Fälle sind praktisch relevant.

Fall 1: Der Chatbot

Setzt Du einen KI-Chatbot im Kundenservice oder auf der Website ein, muss klar sein, dass der Gegenüber keine echte Person ist. Das ist keine komplizierte Auflage:

  • Ein deutlicher Hinweis zu Beginn des Chats („Du chattest mit unserem KI-Assistenten")
  • Kein Vorgaukeln eines menschlichen Namens ohne Klarstellung
  • Auf Wunsch eine Übergabe an einen echten Menschen

Fall 2: KI-generierte Inhalte

Texte, Bilder, Audio oder Video, die KI erzeugt hat und die veröffentlicht werden, sind als künstlich erzeugt zu kennzeichnen. Für den Mittelstand heißt das vor allem: Bei synthetischen Medien — etwa einer KI-Stimme in einer Ansage oder generierten Bildern in der Werbung — gehört ein Hinweis dazu.

Bei reinen Arbeitsentwürfen, die ein Mensch überarbeitet und verantwortet, ist die Lage entspannter. Die Kennzeichnungspflicht zielt auf das, was als KI-Erzeugnis beim Publikum ankommt.

Fall 3: Emotionserkennung und Kategorisierung

Nutzt Du KI, die Emotionen erkennt oder Menschen in Kategorien einordnet, müssen die Betroffenen darüber informiert werden. Im typischen Mittelstand ist das selten — aber wenn es vorkommt, ist die Informationspflicht eindeutig.

Fall 4: Deepfakes

Realistisch wirkende, künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte von Personen oder Ereignissen müssen als solche offengelegt werden. Relevant etwa, wenn Marketing mit KI-generierten „echt wirkenden" Szenen arbeitet.

So setzt Du es um — eine kurze Liste

  1. Inventur: Wo interagiert KI direkt mit Menschen, wo entstehen veröffentlichte KI-Inhalte?
  2. Hinweise platzieren: Chatbot-Disclaimer, Kennzeichnung bei synthetischen Medien.
  3. In der Richtlinie verankern: Die KI-Nutzungsrichtlinie hält fest, dass KI-Inhalte gekennzeichnet werden — dann macht es das Team automatisch mit.
  4. Verständlich, nicht versteckt: Der Hinweis muss klar und auffindbar sein, nicht im Kleingedruckten verschwinden.
Transparenz ist kein Risiko fürs Geschäft. Kunden honorieren Ehrlichkeit — ein offener KI-Hinweis schafft eher Vertrauen als Misstrauen.

Kurz gesagt: Artikel 50 verlangt keine teuren Umbauten, sondern Klarheit. Sag den Menschen, wann KI im Spiel ist. Welche Deiner Anwendungen betroffen sind und wie die Hinweise aussehen sollten, schauen wir uns gern in der Beratung an.